Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet einzusehen.
AGB's
§1 Tätigkeit des Maklers
Die Firma BRENZ-IMMOBILIEN ist als Immobilienmakler tätig und erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für den Abschluss von Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Verträgen über Immobilien oder grundstücksgleiche Rechte.
§2 Provision
Kommt durch die Tätigkeit der Firma BRENZ-IMMOBILIEN ein Vertrag zustande (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag), ist der Kunde verpflichtet, die im Maklervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegte Provision zu zahlen.
(1) Kauf von Wohnimmobilien
Bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, an denen mindestens eine Verbraucherin oder ein Verbraucher beteiligt ist, richtet sich die Provisionsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 656a ff. BGB. Käufer und Verkäufer werden in diesem Fall zu gleichen Teilen an der Maklerprovision beteiligt, sofern nichts anderes gesetzlich zulässig vereinbart ist. Provisionsvereinbarungen bedürfen der Textform.
(2) Kauf sonstiger Immobilien
Sofern keine gesetzliche Sonderregelung greift und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Provision 5 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Miet- und Pachtverträge
Beim Nachweis oder der Vermittlung eines Miet- oder Pachtvertrages beträgt die Provision – sofern nichts anderes vereinbart ist – bis zu drei Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, wobei die gesetzlichen Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG) zu beachten sind. In der Regel ist der Vermieter Auftraggeber.
§3 Fälligkeit der Provision
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des durch die Tätigkeit von BRENZ-IMMOBILIEN vermittelten Vertrages.
Die Provision ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug.
§4 Angebote und Haftung für Angaben
Alle Angebote der Firma BRENZ-IMMOBILIEN sind freibleibend und unverbindlich.
Die Angaben zu den Objekten beruhen auf Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. BRENZ-IMMOBILIEN übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, die unrichtigen Angaben beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine eigenständige Überprüfung der Angaben ist nicht geschuldet.
§5 Vertraulichkeit und Datenschutz
Sämtliche durch BRENZ-IMMOBILIEN übermittelten Informationen, Unterlagen und Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BRENZ-IMMOBILIEN zulässig.
Personenbezogene Daten werden vertraulich und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
§6 Unbefugte Weitergabe an Dritte
Gibt der Kunde Informationen oder Unterlagen von BRENZ-IMMOBILIEN unbefugt an Dritte weiter und kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, ist der Kunde zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Dieser Schaden entspricht in der Regel der entgangenen Provision, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
§7 Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
Der Provisionsanspruch von BRENZ-IMMOBILIEN besteht auch dann, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf), auch wenn der Vertragsabschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
§8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von BRENZ-IMMOBILIEN richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRENZ-IMMOBILIEN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartei ist ausgeschlossen.
§9 Doppeltätigkeit
BRENZ-IMMOBILIEN ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine ausdrückliche einseitige Interessenvertretung vereinbart wurde.
§10 Mitteilungs- und Auskunftspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, BRENZ-IMMOBILIEN unverzüglich zu informieren, wenn seine Verkaufs-, Kauf-, Vermietungs- oder Anmietabsicht entfällt.
Ferner ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Abschluss eines vermittelten Vertrages sowie dessen wesentliche Konditionen zu erteilen, soweit dies zur Prüfung eines Provisionsanspruchs erforderlich ist.
§11 Umgehung
Bei Umgehung eines bestehenden Maklerauftrages oder Makleralleinauftrages ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dieser entspricht regelmäßig der vereinbarten Provision, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
§12 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidenheim an der Brenz.
